Selbstbestimmung vor Fremdbestimmung
Viele Menschen können ihre persönlichen Angelegenheiten aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nur teilweise selbst erledigen.
Im Auftrag des Amtsgerichts übernehmen wir in solchen Fällen die gesetzliche Betreuung nach § 1896 BGB.
Unsere Leistungen sind immer auf die individuellen Bedürfnisse der zu betreuenden Person abgestimmt.
Das Wohl des Betroffenen, seine Vorstellungen und Wünsche stehen dabei immer im Vordergrund.
Der Betreute selbst kann weiterhin wirksame Willenserklärungen abgeben und Rechtsgeschäfte eingehen, es sei denn, er ist geschäftsunfähig bzw. es besteht ein Einwilligungsvorbehalt. Eine Betreuung wird längstens für 7 Jahre eingerichtet, vorzeitig aber auch aufgehoben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Eine Betreuung ist keine Entmündigung.
Unsere Leistungen im Überblick
Gesundheitsfürsorge
Vermögensregelung
Heimangelegenheiten
Wohnungsangelegenheiten
Behördenangelegenheiten
Kontakt und Beratung
Falls Sie weitere Informationen wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Fachbereichsleitung:
Frau Magdalena Richter
(Geschäftsführerin)
B. Sc. Psychologie
Sozialpsychiatrische Fachkraft für die Arbeit mit Familien
Systemische Familientherapeutin
Gesetzliche Betreuerin
Ihr Ansprechpartner:
Frau Sabine Tiggelkamp
(Sekretariat)
Frau Alexandra Uphoff
(Sekretariat)
Telefon. 02842. 903 86 32
Telefax. 02842. 903 86 38
Weitblick -ambulante Hilfen- GmbH
Am Rathaus 16, 47475 Kamp-Lintfort
Unser Büro ist von montags bis freitags von 09.00 - 14.00 Uhr besetzt.
Termine für ein Beratungsgespräch können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.
Viele Menschen können ihre persönlichen Angelegenheiten aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nur teilweise selbst erledigen.
Im Auftrag des Amtsgerichts übernehmen wir in solchen Fällen die gesetzliche Betreuung nach § 1896 BGB.
Unsere Leistungen sind immer auf die individuellen Bedürfnisse der zu betreuenden Person abgestimmt.
Das Wohl des Betroffenen, seine Vorstellungen und Wünsche stehen dabei immer im Vordergrund.
Der Betreute selbst kann weiterhin wirksame Willenserklärungen abgeben und Rechtsgeschäfte eingehen, es sei denn, er ist geschäftsunfähig bzw. es besteht ein Einwilligungsvorbehalt. Eine Betreuung wird längstens für 7 Jahre eingerichtet, vorzeitig aber auch aufgehoben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Eine Betreuung ist keine Entmündigung.
Unsere Leistungen im Überblick
Gesundheitsfürsorge
- Ärztliche Behandlung sicherstellen
- Pflegedienste beauftragen
- Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
- Klinikbehandlungen veranlassen
Vermögensregelung
- Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
- Schuldenregulierung einleiten
- Erbangelegenheiten regeln
- Vermögen und Finanzen verwalten
Heimangelegenheiten
- Verträge prüfen und abschließen
- Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten
Wohnungsangelegenheiten
- Wohnraum erhalten
- Mietverträge prüfen und abschließen
- Leben in der eigenen Wohnung sichern
Behördenangelegenheiten
- Interessen vertreten
- Ansprüche durchsetzen
Kontakt und Beratung
Falls Sie weitere Informationen wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Fachbereichsleitung:

(Geschäftsführerin)
B. Sc. Psychologie
Sozialpsychiatrische Fachkraft für die Arbeit mit Familien
Systemische Familientherapeutin
Gesetzliche Betreuerin
Ihr Ansprechpartner:

(Sekretariat)

(Sekretariat)
Telefon. 02842. 903 86 32
Telefax. 02842. 903 86 38
Weitblick -ambulante Hilfen- GmbH
Am Rathaus 16, 47475 Kamp-Lintfort
Unser Büro ist von montags bis freitags von 09.00 - 14.00 Uhr besetzt.
Termine für ein Beratungsgespräch können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.